Kommunaler Schutzschirm: Geldsegen nur mit „Kleingedrucktem"

Hohe Kassenkredite sind ein Zeichen dafür, daß eine Gemeinde sich nicht aus eigener Kraft entschulden kann. Das Land Hessen bietet daher Gemeinden, die folgende Kriterien erfüllen, einen Schutzschirm an: aktuelle Kassenkredite sind größer als 1.000 €/Einwohner, das Defizit von 2005-2009 ist größer als 200 €/Einwohner und das bestehende Defizit und Kassenkredit größer als 470 €/Einwohner. Für insgesamt 106 betroffene Gemein-den (89 Gemeinden, 14 Landkreise und 3 kreisfreie Städte) stehen ca. 3 Mrd. Euro zur Verfügung. 46% der kommunalen Kassenkredite und Investitionsdarlehen will das Land tilgen. Hinzu kommt eine 1%ige Beteiligung, und es gibt für 15 Jahre eine Zinsverbilligung von einem Prozent (ab dem 16. Jahr 0,5 %).
Aber das Land erwartet eine einschneidende Gegenleistung: an vorderster Stelle stehen Konsolidierungsmaßnahmen, Zwangsmaßnahmen durch die Aufsichtsbehörden werden im Nichterfüllungsfall ergriffen. Das bedeutet, daß alle Haushaltsposten, die nicht unmittelbar für die Existenz der Gemeinde erforderlich sind, gestrichen werden, so Jugendpflege, Ruftaxi, Seniorenfahrten etc., aber auch die vielfältige Unterstützung der Vereine. Sportplätze und Feuerwehrhäuser würden dann nicht mehr unbedingt gebaut oder saniert werden. (M. Hiller)