Kreis Bergstraße: Bereitschafts-Pflegeeltern
Montag, den 22. März 2010 um 23:41 Uhr
Fünf Familien stehen dem Jugendamt als Bereitschaftspflegeeltern zur Verfügung. Das Jugendamt des Kreises Bergstraße hat den Pflegekinderdienst verstärkt, der seit März 2009 das Angebot der „Bereitschaftspflege" aufbaut. Inzwischen wurden fünf Familien gewonnen, die als Bereitschaftspflegestellen für das Jugendamt zur Verfügung stehen.
Aktueller Stand: bisher wurden 11 Kinder im Alter zwischen 2 Tagen und 6 Jahren in unseren Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Die Dauer der Unterbringung variiert von drei Wochen bis mehrere
Monate. Problemlagen der Eltern sind Unreife/ Überforderung, Gewalt gegen Mutter und Kind, Vernachlässigung, psychische Erkrankung der Mutter, schwerer Alkoholmissbrauch.
Das Jugendamt ist u.a. für die Unterbringung von Kindern zuständig, die wegen einer akuten Not- oder Gefährdungslage nicht in ihrer Familie bleiben können, weil ihre Eltern beispielsweise krank sind oder aus anderen Gründen als Erziehungs- und Betreuungspersonen ausfallen. In solchen Notsituationen werden die Kinder vorläufig in Bereitschaftspflegestellen untergebracht. Während dieser Zeit wird mit den leiblichen Eltern geklärt, was diese brauchen oder verändern müssen, damit sie ihren Kindern eine Chance auf eine gute Entwicklung bieten können. Manchmal wird in dieser Zeit klar, dass die Kinder auf längere Sicht nicht bei ihren Eltern bleiben können. Dann sucht das Jugendamt nach einer geeigneten Vollzeitpflegefamilie (Dauerpflegefamilie), die das Kind langfristig, meist bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus, betreuen kann. Kleine Kinder von neugeboren bis 6 Jahre werden häufig in solche Pflegefamilien vermittelt, manchmal auch ältere Kinder bis 12 Jahre. Es kommt auch vor, dass man für einen vorher vereinbarten Zeitraum eine Pflegefamilie braucht, z. B. um der Mutter oder dem Vater Zeit für eine Therapie einzuräumen, dazu werden sog. Kurzzeitpflegefamilien gesucht.
Es werden in allen diesen Bereichen noch weitere Pflegefamilien gesucht. Gesucht werden Paare und Familien, die Kindern eine Chance auf eine Zukunft geben wollen und Freude am Zusammenleben mit Kindern haben. Gemeinsam mit dem / der zuständigen Sozialpädagogen / -in wird besprochen, für welche Form von Pflegefamilie man in Frage kommt. Eine Pflegefamilie ist stabil und belastbar, bereit zum Abenteuer „Pflegekind" mit seinen Bedürfnissen und Stärken, bereit zur wertschätzenden Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und zu einer vertrauensvollen Kooperation mit dem Jugendamt; sie hat Zeit und Platz (muss nicht ein extra Zimmer sein) für ein weiteres Kind. Bei Bereitschaftspflegefamilien sollte eine Person nicht berufstätig sein; die eigenen Kinder älter als 3 Jahre. ( s. unten: Voraussetzungen) Es werden außerdem Menschen mit einer pädagogischen oder medizinischen Ausbildung für besondere Fälle gesucht, d.h. für behinderte, kranke Kinder, Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten.
Das Abenteuer, Pflegefamilie zu sein, bringt Belastungen, macht aber auch Spaß und Freude, wenn man miterleben kann, welche Entwicklungsschritte die Kinder machen. Man kann sich selbst weiterentwickeln, interessante Erfahrungen machen, Neues an sich entdecken. Man kann einem Kind eine unermesslich große Chance für sein Leben geben! Auf diese Aufgabe wird man von den Fachkräften des Jugendamtes gut vorbereitet.
Bewerben kann man sich beim Jugendamt des Kreises Bergstraße, Frau Bender-Krämer Tel. 06252-15 52 64 ( für Bereitschaftspflege), H. Schmitz 06252-155713 (für Vollzeitpflege) oder auch www.kreis- bergstrasse.de
Voraussetzungen:
- Persönliche und familiäre Belastbarkeit, stabile finanzielle Verhältnisse
- Offen sein für die Begegnung mit Menschen mit anderen Lebensentwürfen
- Geduld und Gelassenheit im Umgang mit manchmal ungewöhnlichem Verhalten
- Enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt - Zeit und Platz für ein weiteres Kind
- Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis
- Bewerbungsverfahren des Jugendamtes durchlaufen (Bewerberseminar, Gespräche, Hausbesuche)
Weitere Voraussetzungen für Bereitschaftspflege: (kann eine Form von Berufstätigkeit sein)
- Familien mit Erziehungserfahrung, eigene Kinder älter als 3 Jahre,
- Bereitschaft zu häufigem Kontakt mit Herkunftseltern in Form von Besuchen
- eine Person sollte nicht berufstätig sein
- PKW und Handy