Landkreis Darmstadt-Dieburg: finanzielle Unterstützung

Viele Menschen müssen Einbußen ihres Einkommens hinnehmen, etwa durch Kurzarbeit, kurzzeitige Arbeitslosigkeit oder Wegfall eines Minijobs. Schnell kann es so zu Engpässen kommen und das Geld für die Mietwohnung oder das Eigenheim nicht mehr reichen. Wer es nicht mehr schafft, die monatliche Miete oder den Kredit für privat genutztes Wohneigentum zu zahlen, kann einen Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird als Zuschuss ausgezahlt. Mietzuschuss richtet sich an Mietende, Lastenzuschuss unterstützt Eigentümer in finanzieller Notlage bei der Finanzierung ihres Wohnhauses oder ihrer Eigentumswohnung. Wohngeld darf nicht verwechselt werden mit der vollen Mietübernahme bei Menschen, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz-IV, Grundsicherung oder Sozialgeld empfangen. Denn Menschen, die Wohngeld erhalten, haben grundsätzlich eigenes Einkommen, jedoch sind die Wohnkosten aus verschiedenen Gründen damit nicht ausreichend finanzierbar. Die Höhe des Wohngelds ist abhängig vom Einkommen, der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben und der Höhe der Miete oder der Finanzierungsraten.

Ein Beratungsgespräch kann sich lohnen: Bei Fragen zu Miet- oder Lastenzuschuss berät die Kreisverwaltung unter Telefon 06151 / 881-2155 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Weitere Informationen und die Anträge zum Download gibt es im Internet unter www.ladadi.de/wohngeld (ladadi)